Themenschwerpunkt: IT-Recht & Digitalisierung
Twittername: @MFSchreiber
Webseiten/Blogs: http://www.haerting.de/team/marlene-schreiber , https://www.linkedin.com/in/marleneschreiber/ , it-juristinnentag.de
Sprache/n: Deutsch, Englisch
Stadt: Berlin
Land: Deutschland
Themen: künstliche intelligenz, digitalisierung, online business, internetrecht, datenschutz, online marketing, onlinehandel, it-recht, artificial intelligence, e-commerce, female empowerment, rechtsanwältin
Ich biete: Vortrag, Moderation, Seminarleitung, Beratung, Training, Interview
Ich bin bereit, für eine Veranstaltung zu reisen.
Marlene Schreiber ist Fachanwältin für IT-Recht und Partnerin der Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte. 2023 wurde sie vom Handeslblatt/ Best Lawyers als "Anwältin des Jahres (IT-Recht)" ausgezeichnet.
Als Rechtsanwältin berät sie seit 2012 Mandant*innen – vom Startup bis zum Dax-Unternehmen – zu allen Fragen des IT-Rechts und der Digitalisierung, insbesondere zu neuen Technologien, Plattformen, SaaS-Produkten, dem Online Marketing, zum Datenschutz und der Vertragsgestaltung von eCommerce- und Softwareprojekten.
Marlene Schreiber vermittelt ihr Wissen gern praxisnah und anschaulich und hält deshalb gern Vorträge, Workshops und Webinare, moderiert Panel- oder Diskussionsrunden oder ist in Podcasts als Gast oder Co-Moderatorin aktiv.
Als Mit-Organisatorin des "IT-Juristinnentag - das BarCamp zu Digitalisierung und Recht" vernetzt Marlene Schreiber IT-Juristinnen, macht sie sichtbarer und bietet die Möglichkeit zum fachlichen Austausch in innovativem Format.
Mehr Informationen gibt es hier: https://www.linkedin.com/in/marleneschreiber/
Vorträge / Referenzen:
How to comply with AI?
Rechtsfragen beim Einsatz künstlicher Intelligenz im Marketing
Anhand von 3 Use Cases zu Contenterstellung, Werbescoring und dem Kundendialog mit Chatbots wurden in diesem Vortrag die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Einsatz künstlicher Intelligenz erläutert und praxisnah dargestellt.
Der Blick in die Zukunft gerichtet, nimmt Marlene Schreiber den Teilnehmenden die Angst vor dem Einsatz von KI aus rechtlicher Sicht und stattet sie mit dem nötigen Grundwissen und hilfreichen Checklisten aus.
Feedback (Auswahl):
- "Super Vortrag! Vielen Dank für die Inspiration! 👍 So macht Regulatorik schon fast Spaß "
- "Vielen Dank für die unterhaltsame Reise durch die Welt des Rechts - endlich habe ich Datenschutz verstanden"
- "Das war ein sehr guter Vortrag. Auch die Datenschutz-Checkliste ist sehr brauchbar"
Der AI Act, die Verordnung zu Künstlicher Intelligenz der Europäischen Kommission steht vor der Tür und mit Prof. Hacker von der Viadrina sprechen wir über die Regulierungsansätze und welche Schwächen die derzeitigen Entwürfe haben. In Folge 35 von HÄRTING.fm erläutert Philipp Hacker, was unter künstlicher Intelligenz verstanden wird,aktuelle Beispiele wie ChatGPT und Stable Diffusion und warum überhaupt gesonderter Regelungsbedarf besteht. Danach gehen wir die wesentlichen Punkte durch und sprechen (teils nur am Rande) über Diskriminierung, Verantwortlichkeit (insbesondere Content Moderation), Transparenz, Datenschutz und Urheberrecht. Philipp stellt dar, wie aus seiner Sicht der Einsatz von maschinellem Lernen reguliert werden müsste und inwieweit seine Vorschläge von dem Entwurf der KI Verordnung abweichen.
In den News geht es schon einmal um den DSA, den Digital Services Act, und darum, wie Marlene beim Zählen helfen kann.
Martin berichtet über eine ebenso häufige wie unschöne Konstellation bei IT-Projekten: den Sandwich-Effekt des Softwarehauses, das nicht nur eigene, sondern auch Software eines Partners weiterveräußert...
Das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) erneuert die alte E-Commerce-Richtlinie.
Marlene Schreiber und Daniel Schätzle geben in ihrem Webinar einen Überblick über den Digital Service Act und Handlungsempfehlungen für Online-Plattformen und weitere Digitale Dienste.
Mit Alisha Andert spricht Marlene Schreiber in der aktuellen Folge nicht nur über die etwas ungewöhnlich anmutende Kanzleikultur von HÄRTING (Spoiler: Es geht unter Anderen um Billables), sondern natürlich auch über den IT Juristinnentag, den sie gemeinsam mit Nina Diercks (New Lawyers #16) ins Leben gerufen hat und warum Juristinnen & Juristen – auch im IT Recht – oftmals als Spielverderber gesehen werden. Zu Beginn wartet eine kulinarische Kontroverse, die der ewigen Frage „Ananas auf Pizza – ja oder nein” in nichts nachstehen dürfte. Hört selbst!
Auf den Tag genau vor 5 Jahren wurde die DSGVO wirksam. Marlene Schreiber und Dr. Martin Schirmbacher sprechen mit Frederick Richter, dem Vorstand der Stiftung Datenschutz über seine Einschätzung zur Wirksamkeit des nicht mehr ganz so neuen Datenschutzrechts. Was hat ihn überrascht? Wo liegen die Probleme (z.B. Durchsetzung und Ausstattung der Behörden)? Welche Themen haben bisher gar keine Rolle gespielt (z.B. Datenportabilität und Zertifizierungen)?
Außerdem sprechen wir mit ihm über die Stiftung Datenschutz, deren Ziele und Aufgaben. Frederick erklärt, wie die Stiftung einerseits für Austausch zwischen Behörden und Wirtschaft sorgt und andererseits vor allem kleinen Unternehmen und Vereinen Hilfestellung bei der Anwendung des Gesetzes gibt, wo die Datenschutzbehörden dies nicht zu leisten vermögen.
Bei der Schreibtischfrage geht es um die Anpassung von SaaS-AGB einer Mandantin, die für einen Teil ihrer Services auf KI-Anwendungen setzt. Marlene Schreiber erläutert, worauf es dabei ankommt und warum das überhaupt regelungsbedürftig ist.
Außerdem sprechen wir über einen typischen Fall der Ausgestaltung einer Website für die Generierung von Leads in einem Vertriebssystem und welche rechtlichen Aspekte hier zu beachten sind. Spoiler: Es ist nicht nur der Datenschutz!
Droht jetzt das Aus für das Mobile Advertising?
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kommt! Ab dem 25.5.2018 gelten nicht nur strengere datenschutzrechtliche Anforderungen, sondern auch die Bußgelder für Verstöße gegen die DSGVO erhöhen sich drastisch. Aufsichtsbehörden und Verbraucherverbände bringen sich in Stellung. Was geht im Online-Marketing überhaupt noch?
Marlene Schreiber, Rechtsanwältin bei HÄRTING Rechtsanwälte, spricht über die drohenden Folgen der DSGVO für Online-Marketer und informiert darüber, wie sich die neuen Regeln auf App-Marketing, ReTargeting, Tracking und Cross Device auswirken. Wer noch Last-Minute-Tipps braucht, um seine App für das neue Datenschutzrecht fit zu machen, ist hier genau richtig.
Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist schon eine ganze Weile in Gang. Insbesondere die Art und Weise, wie wir arbeiten, wird unter den Stichworten #NewWork oder #Vertrauensarbeitszeit schon seit geraumer Zeit diskutiert. Viele Unternehmen haben ihren Beschäftigten die Möglichkeit von zuhause aus (oder von wo auch immer) zu arbeiten – trotz der bestehenden technischen Möglichkeiten und der veränderten Anforderungen an Arbeitsbedingungen – nicht oder nur eingeschränkt gewährt.
Dieser Vortrag ist auf: Deutsch
Auch unter Software- und Diensteanbietern dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben, dass die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ab dem 25. Mai 2018 anwendbar wird. Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird im Rahmen des Anwendungsbereichs dann an den Maßstäben der DSGVO (sowie dem BDSG-neu) zu messen sein und das aktuell noch geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die entsprechenden Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) ohne weitere Übergangszeit ersetzen. Vielen Anbietern scheint jedoch nicht klar zu sein, dass insbesondere auch Apps von den zum Teil deutlich strengeren Anforderungen der DSGVO betroffen sind und welche Folgen ihnen bei Nichtbeachtung drohen.
Ausblick: das wird nichts - oder etwa doch?
Nach dem aktuellen (insbesondere deutschen) strengen Verständnis sind Datenschutzrecht und Blockchain Technologie zumindest in den meisten Fällen nicht kompatibel. Zwar ist die datenschutzrechtlich zulässige Verarbeitung personenbezogener Daten durchaus möglich. Insbesondere aber die vollständige Erfüllung der Betroffenenrechte ist in der Regel unmöglich.
Dabei täte es auch und gerade dem Datenschutzrecht gut, über den formalen Tellerrand hinauszublicken und insbesondere das Potential der Blockchain Technologie auch für den Datenschutz zu würdigen. Ein interessanter Gedanke ist es, den in der DSGVO angelegten „risikobasierten Ansatz“ in Betracht zu ziehen, denn Datenschutz soll und darf kein Selbstzweck sein. Der risikobasierte Ansatz soll die Anpassung der Pflichten des Verantwortlichen entsprechend der Risiken der vorgenommenen Datenverarbeitung ermöglichen. Das Konzept der Blockchain bietet ein hohes Maß an Datensicherheit und nur äußerst wenig Angriffsfläche. Um einen Block zu hacken, sind eine immense Rechenkapazität und die Kontrolle über 51% der Mining-Power erforderlich. Die Anforderungen der DSGVO an den Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen sowie an die Sicherheit der Datenverarbeitung lesen sich quasi wie eine stichpunktartige Kurzbeschreibung der wesentlichen Funktionen einer Blockchain. Auch dies gilt es bei der rechtlichen Bewertung der Vereinbarkeit von Blockchain und DSGVO im Blick zu behalten.
Hoffnung besteht zudem, weil die deutsche Politik das Thema Blockchain für sich entdeckt zu haben scheint: So erkennt die große Koalition die Blockchain-Technologie ausweislich ihres Koalitionsvertrags als förderungswürdig an und will „eine umfassende Blockchain-Strategie entwickeln und uns für einen angemessenen Rechtsrahmen für den Handel mit Kryptowährungen und Token auf europäischer und internationaler Ebene einsetzen“ sowie ferner „innovative Technologien wie Distributed Ledger (Blockchain) erproben, sodass basierend auf diesen Erfahrungen ein Rechtsrahmen geschaffen werden kann“.
Und auch auf europäischer Ebene verspricht die Gründung eines EU Blockchain Observatory und Forums durch die Europäische Kommission mit Unterstützung des Europäischen Parlaments zumindest, dass das Thema weiterentwickelt und nicht gleich mit der „(datenschutz-)rechtlichen Keule erlegt“ werden soll.
Gewinnspiele auf Facebook, Twitter und Co. sind eine gute und günstige Marketingmöglichkeit, weil sie einfach zu erstellen sind und eine große Reichweite haben. Doch bei der Gestaltung und Durchführung sind neben den rechtlichen Anforderungen auch die Regeln der jeweiligen Netzwerke zu beachten. Mit der Frage, wie Gewinnspiele in sozialen Netzwerken rechtssicher ausgestaltet werden können, beschäftigt sich dieses Webinar. Marlene Schreiber wird dabei insbesondere folgende Themen ansprechen:
- Was sind Gewinnspiele und welcher rechtliche Vorgaben sind zu beachten?
- Sind Teilnahmebedingungen erforderlich und was ist in solchen Bedingungen zu regeln?
- Darf die Teilnahme an den Erwerb einer Leistung gekoppelt werden und in welcher Form ist das Co-Sponsoring zulässig?
- Welche Sonderregelungen sind bei einzelnen sozialen Netzwerken zu beachten?
Die Blockchain-Technologie erschöpft sich schon längst nicht mehr in der Nutzung von Kryptowährungen. Auch für den E-Commerce bieten blockchainbasierte Applikationen interessante neue Anwendungsfälle. Wie aber sind die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit der neuen Technologie vereinbar?
Wenn es sich auch noch wie Zukunftsmusik anhören mag: Experten gehen davon aus, dass die Blockchain-Technologie den Onlinehandel zukünftig prägen wird: sei es zum (nahezu) manipulationssicheren Nachweis der Echtheit von Produkten (z.B. bei Luxusgütern) oder von ununterbrochenen Lieferketten (z.B. bei Frischwaren). Doch ist die Blockchain tatsächlich schon bereit für den Online-Handel? Oder anders gefragt: ist der Online-Handel schon bereit für die Blockchain? Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen gilt es zu umzusetzen und welche Fragen sollten Unternehmen vor der Implementierung neuer blockchainbasierter Anwendungen zwingend klären
Dieser Vortrag ist auf: Deutsch
Wer seinen Online-Shop rechtssicher betreiben will, muss eine Reihe gesetzlicher Vorgaben beachten. Das ist nicht einfach. Wie kann man sich vor Abmahnungen schützen und welche Fehler sollten einem Shop-Betreiber nicht unterlaufen? Das Webinar gibt einen Überblick über die häufigsten Fallstricke beim Betrieb eines Online-Shops. Innerhalb des Webinars werden die 10 größten Fehler dargestellt und anhand von Beispielen gezeigt, wie man es richtig macht. Dabei wird es um folgende Themen gehen:
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